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22. Mai 2014, 12:01 :: Allgemein
Autor: Matthias Gräf
Jeden Dienstagmorgen ist er im STARTPLATZ: Der Rechtsanwalt Guido Aßhoff berät hier wöchentlich verschiedenen Startups zu den Themen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht.
Vorgestern hat er sich für ein kurzes STARTPLATZ-Interview Zeit genommen.
Wie bist du auf die Idee gekommen hier im STARTPLATZ Sprechstunden zu halten?
Wir (Lexea Rechtsanwälte) haben überlegt, dass es einfach eine ganz coole Idee wäre, wenn wir die Leute hier ein bisschen unterstützen könnten.
Wir haben gesehen, dass es hier schon vorher mehrere Executives in Residence, von Telekom und KPMG gab, aber dass keine hier so richtig das Thema IT-Recht, Internetrecht, Schutzrechte auf dem Schirm hat. Da die meisten Startups irgendwo in diesem Bereich tätig sind, fanden wir das eine gute Idee.
STARTPLATZ finde ich von der Idee her sehr gut, es gibt halt gerade im Rheinland relativ wenig vergleichbares, wo man vieles aus einer Hand bekommt. Insofern ist es wirklich ein sehr guter Platz um anzufangen.
Wie viel wird das Angebot hier genutzt?
Es kommen schon relativ viele vorbei. Das ist immer ganz unterschiedlich. Es gibt Tage, da hast du hier vier bis fünf Startups. Die kommen teilweise auch aus Düsseldorf um hier die Sprechstunde zu besuchen, da es relativ wenige Angebote gibt, wo man sich erst einmal „kostenlos“ beraten lassen kann. Das ist für uns als Anwälte immer ein Problem, wenn man einem konkreten Fall bekommt, weil wir gewisse Regelungen haben und eigentlich nicht kostenlos betreuen dürfen. Aber unsere kostenlose Einschätzung – Was muss man machen? Worauf muss man achten? – Wird eigentlich schon ganz gut angenommen.
Welche Fragen werden in der Sprechstunde gestellt?
Das sind ganz unterschiedliche Fragen. Das fängt irgendwo beim Markenschutz an: Was muss man da beachten, gerade wenn man auf den Markt gehen will. Außerdem Fragen über Marken anmelden: Gibt es ähnliche Kennzeichen, ähnliche Firmen, muss man darauf achten oder nicht, wie sind die Risiken? Immer wieder gibt es Fragen zu Nutzungsbedingungen und allgemein Geschäftsbedingungen.
Es geht aber auch manchmal ganz spezifisch um Themen wie, darf man bestimmte Bilder urheberrechtlich gesehen benutzen, bzw. anderen Content nutzen. Was muss man an rechtlichen Maßnahmen treffen, um dies nutzen zu dürfen, aber auch über gesellschaftsrechtliche Fragen und Gesellschaftsverträge.
Das ist ganz vielfältig. Es hängt immer so bisschen davon ab, in welchem Bereich das Unternehmen gerade unterwegs ist.
Ist es manchmal schwierig eine Antwort zu geben?
Das ist immer wieder eine Herausforderung, weil man einfach auch nicht weiß, was an dem Tag auf einen zukommt. Ich berate Unternehmen seit ungefähr zehn Jahren. Das heißt, man hat schon ein gewisses Repertoire, was man zum Thema sagen kann. Ansonsten muss man einfach einen follow-up Termin machen.
Wem würdest du diese Sprechstunde empfehlen?
Die würde ich grundsätzlich jedem empfehlen der überlegt sich im mobilen Geschäftsumfeld zu tummeln. Meine Erfahrungen zeigen, wenn man gründet, hat man ein gewisses Budget, das heißt die anwaltlichen oder rechtlichen Fragen kommen meistens ganz am Schluss.
Das Korsett ist halt sehr eng. Es gibt nicht sowas wie Lean Legal. Man kann nicht einfach alles ausprobieren. Man hat immer einen gewissen Rahmen, an den man sich halten muss und wenn man sich nicht daran hält, kann es ein rechtliches Problem geben. Was ich immer bemerkt habe ist, dass die Fehler, die man am Anfang macht, einen irgendwann wieder einholen.
Grundsätzliche kann jeder der Fragen zu Internet-, IT-Bezogenen Startup hat, gerne vorbeikommen. Das macht auch Sinn, weil man so einfach viele Risiken schon am Anfang vermeiden kann.
Guido Aßhoff ist wieder am 19. August im STARTPLATZ. Mehr Infos hier.