Das Licht am Ende des Tunnels: Hilfestellung in Zeiten von Covid-19 von Rechtsanwalt Philippe Heinzke - STARTPLATZ

Das Licht am Ende des Tunnels: Hilfestellung in Zeiten von Covid-19 von Rechtsanwalt Philippe Heinzke

25. März 2020, 16:47 :: Aktuelle Trends | Corporate Services

Autor: Leah Rothe

Covid-19 ist zum Inbegriff einer Krise geworden, deren Folgen derzeit lediglich zu erahnen sind. Unternehmen jeglicher Größenordnungen kämpfen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen, besonders betroffenen Branchen wie dem Tourismus und der Gastronomie bricht nicht selten über Nacht ein Umsatz von über 50% ein. Und dann sind da noch einzelne Schicksale von Kleingewerbetreibenden und Startup-Gründern, deren Geschäftstätigkeit mit dem Ausbruch von Covid-19 gänzlich zum Erliegen gekommen ist und die nun um das nackte Überleben kämpfen müssen. Philippe Heinzke, Rechtsanwalt bei CMS, gibt uns in einem exklusiven Interview Antworten auf Fragen, die unzählige Menschen in der Krise beschäftigen. 

 

Hallo Philippe! Du bist seit mehr als sechs Jahren Rechtsanwalt bei der renommierten Großkanzlei CMS und berätst deine Mandanten insbesondere zu den Themen Datenschutz, Open Source und IT. Mit welchen Fragen kommen eure Mandanten seit der Krise vermehrt auf euch zu?

“Nahezu jedes Unternehmen ist von den Folgen von Covid-19 betroffen – ganz egal ob es sich um ein Kleingewerbe handelt oder um einen Konzern. Und auch wenn die Geschäfte noch laufen, müssen Prozesse aus Gründen des Gesundheitsschutzes geändert werden. Abgesehen von den neuen gesetzlichen Maßnahmen haben Unternehmen eine Schutzpflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Aus diesem Grund müssen Unternehmen, deren Geschäftsmodell nicht unmittelbar durch die Krise betroffen ist, akut handeln. Gegenwärtig erhalten wir viele arbeitsrechtliche Fragen, z.B. was bei der Umstellung auf Arbeit aus dem Home Office zu beachten ist oder was zu tun ist, um Kurzarbeit einzuführen. Zudem sind durch die Corona-Krise vielfach die Lieferketten gestört. Bestellte Produkte werden nicht mehr ausgeliefert, bereits zugesagte Termine und Fristen können nicht eingehalten werden. Unternehmen fragen verstärkt nach, wer in dieser Ausnahmesituation haftet und für Schäden aufkommen muss. Wenn die staatlichen Hilfsprogramme nicht effektiv greifen, rechnen wir in naher Zukunft mit einem Anstieg der Fragen rund um Restrukturierung und Insolvenz.” 

 

Einige Branchen trifft es in der Krise härter als andere. Startups mit nicht adaptierbaren Geschäftsmodellen stellt Covid-19 vor massive Herausforderungen und löst vermehrt die Furcht vor der Insolvenz aus. Was sollten diese Teams als allererstes tun? 

“Wenn ein Unternehmen aufgrund der Krise zahlungsunfähig oder überschuldet wird, muss es Insolvenz beantragen. Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu bedienen. Solange ausreichende liquide Mittel vorhanden sind, kann es daher auch trotz Krise weitergehen. Werden die vereinnahmten Umsätze aber zur Kostendeckung benötigt, kann es bei mangelnder Auslastung schnell zur Zahlungsunfähigkeit kommen. Um auf der Kostenseite gegenzusteuern kann oftmals Kurzarbeit beantragt werden. Die Arbeitszeit wird dann vorübergehend (ggf. auch „auf null“) verkürzt und der Staat hilft bei der Vergütung. Ist das Unternehmen über Kredite finanziert, ist es häufig sinnvoll, möglichst früh mit den Geldgebern zu verhandeln. Gehen die Umsätze aufgrund der Corona-Krise zurück, heißt dies nicht, dass das Geschäftsmodell nicht funktioniert. Ein Investor wird daher eher gewillt, dem Unternehmen z.B. durch Stundung von Krediten zu helfen. Zudem legt der Staat gerade diverse Förderprogramme auf, die natürlich auch genutzt werden sollten. Einen Überblick über die Maßnahmen haben wir in unserem „Corona Center“ zusammengetragen. Hier finden sich auch täglich aktualisierte Handlungsempfehlungen, Hinweise auf aktuelle Entwicklungen und Initiativen der Bundesregierung sowie auch mögliche Maßnahmen für Unternehmen.” 

 

Wie handhabt CMS die kurzfristige Umstellung auf Home Office? Gibt es ggfs. versteckte Potentiale von Remote Work?

“Auch bei uns findet mittlerweile ein Großteil der Arbeit aus dem Home Office statt. Als Berater sind wir es aber ohnehin gewöhnt, dort zu arbeiten, wo wir uns aufhalten. Sei es klassisch im Office, von zuhause aus, unterwegs oder direkt beim Mandanten. Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Home Office Arbeit waren daher bereits geschaffen, wir konnten den Einsatz daher problemlos ausweiten. Herausforderungen für unsere Arbeit bestehen natürlich dort, wo wir sonst mit anderen Menschen zusammenkommen. Sicherlich lässt sich ein Meeting auch online durchführen. Bei Verhandlungen – gerade in krisenhaften Situationen – hilft es aber häufig ungemein, wenn alle Teilnehmer auch physisch zusammenkommen. Bei reinem Remote Work sinkt auch der Wissenstransfer zwischen Kollegen, etwa durch ein kurzes Gespräch zwischen Tür-und-Angel oder bei einem gemeinsamen Kaffee in der Pause.”

 

Wie sollten Unternehmen mit Aufgabenfeldern umgehen, die sich nicht Remote abbilden lassen?

“Sofern keine Schließung angeordnet ist, können Tätigkeiten grundsätzlich weiterhin am Arbeitsplatz ausgeübt werden. Der Arbeitgeber hat aber eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern. Es muss daher – auch wenn die Tätigkeit im Betrieb nicht untersagt ist – Maßnahmen ergreifen, um die Mitarbeiter zu schützen. Unternehmen müssen den Betrieb daher umstellen. Sie müssen auch sicherstellen, dass die staatlichen Vorgaben – etwa zum Abstandsgebot – eingehalten werden. Mit wenigen Ausnahmen nicht mehr erlaubt sind gegenwärtig Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann. Die Lage ist jedoch hochgradig dynamisch und ändert sich nahezu täglich.”


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