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Gewinnspiele und rechtliche Fallstricke

Montag 15.07.2013 15:00 - 18:00 Uhr - 3 Stunden

  • Köln, STARTPLATZ
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Worum geht’s

Wer Gewinnspiele als Marketinginstrument oder als Produkt anbietet, bewegt sich auf einem stark regulierten Markt. Die Grenzen zum noch strenger regulierten Glücksspiel sind fließend; die Rechtslage für Glücksspielangebote ist unübersichtlich.
In dem Workshop sollen die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Risiken beim Angebot von Gewinnspielen erläutert werden. Gleichzeitig soll die Abgrenzung von Gewinnspielen und Glücksspielen erläutert werden. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt bei Gewinnspielen. Ziel ist es, bei den Teilnehmern Bewusstsein für die grundsätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen die Gewinnspiele angeboten werden können. Weiter wird erläutert, welche Ausgestaltungen von Gewinnspielen besondere rechtliche Risiken in sich bergen.  

Für wen ist das Thema interessant?

Die Veranstaltung richtet sich an
  • Geschäftsführer
  • Unternehmensjuristen
  • Produktmanager
  • Marketingverantwortliche

Warum sollte ich teilnehmen?

Das Anbieten von Gewinnspielen kann schnell zum Glücksspiel werden – und zwar im Wortsinne. Da das Anbieten von Glücksspielen ohne Genehmigung allerdings strafbar ist, ist besondere Vorsicht geboten. Auch Abmahnungen bei wettbewerbswidrigen Gewinnspielen sind keine Seltenheit. Wer diese Risiken minimieren will, sollte zumindest die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.  

Die Schwerpunkte des Workshops

  • Was sind Gewinnspiele?
  • Abgrenzung zum (strafbaren) Glücksspiel.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für das Anbieten von Gewinnspielen.
 

Über den Referenten

Dr. Hendrik Schöttle ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht im Münchener Büro der Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke. Er berät unter anderem im Bereich des Glücks- und Gewinnspielrechts und des Wettbewerbsrechts. Dr. Hendrik Schöttle ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, unter anderem des Beck'schen Mandatshandbuchs IT-Recht und des juris Praxiskommentars zum BGB. Er ist Dozent der Deutschen Anwaltakademie für den Fachanwaltslehrgang IT-Recht, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik und Mitglied des Ausschusses Datenschutzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer.

Anmeldung

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