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Exit-Strategien aus dem Start-up

28. Dezember 2021, 11:00 :: Allgemein

Autor: Gastautor

Tagtäglich entstehen neue Geschäftsideen vieler kreativer Köpfe in ganz Deutschland. Einige dieser Ideen können von den Gründern in ein junges Unternehmen, ein Start-up, transformiert werden. Die gängigste Rechtsform für Start-ups ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese wird gern gewählt, da sie als juristische Person das private Vermögen der beteiligten Unternehmer im Insolvenzfall schützt. Im Laufe der Zeit zeigt sich, wie gut das Konzept der Unternehmensgründung und der Geschäftsidee ist. Schnell zeigt sich, ob die Unternehmung gewinnbringend ist oder sich zunehmend in eine Form der Geldverbrennung entwickelt. In beiden Fällen kann man als Gründer darüber nachdenken, das Unternehmen zu verlassen. Das kann im negativen aber auch im positiven Sinne geschehen. Daher sollte man sich als Gründer bereits früh über die möglichen Exit-Strategien Gedanken machen.

 

Unfreiwilliger Exit

 
Die freien Märkte sind ein hartes Pflaster und so entsteht meist schon im Jahr der Gründung ein Wettbewerber mit der gleichen Idee oder eine revolutionäre Idee des eigenen Konzepts. Auch wenn sich einige Unternehmer das wünschen würden, jedoch gibt es keinen Markt, auf dem ein Stillstand herrscht. Der Wille zum Fortschritt ist allgegenwärtig. So kann es passieren, dass ein Unternehmen, so gut die Geschäftsidee auch war, sich irgendwann nicht mehr so entwickelt wie erhofft. Besonders bei jungen Unternehmen sind viele Risiken noch ungewiss und bleiben unerkannt bis sie auftreten. Zudem konnten sich Start-ups, in der kurzen Zeit ihres Bestehens, noch kein finanzielles Polster anfuttern. Für viele Gründer ist ihr Start-up wie ein eigenes Kind, daher ist es schwierig, sich emotional von dem Unternehmen zu entfernen. Jedoch sollte in so einer Situation nicht zu lange mit einem Exit gewartet werden, da das Unternehmen mit längerem Hinauszögern einen ungewollten Wertverlust erleiden kann.
 

Unfreiwilliger Verkauf des Unternehmens

 
Daher sollten besonders junge Gründer über eine Option nachdenken, im worst-case das sinkende Schiff zu verlassen und den Schaden zu minimieren. Eine der üblichsten Exit-Strategien ist die GmbH Liquidation, sprich der Verkauf des Unternehmens. Dieser Verkauf kann in vielen verschiedenen Varianten vollzogen werden. Der klassische Trade-Sale, eine Leveraged-Buy-Out oder ein Secondary-Purchase. Dabei ist immer ein externer Investor beteiligt, der die Gründer aus dem Unternehmen heraus kauft. Damit man die richtige Strategie für seinen besonderen Unternehmensverkauf wählt, ist es wichtig, sich in dieser besonderen Zeit die Beratung von Experten ins Haus zu holen.
 

Freiwilliger Exit

 
Auch wenn für viele Gründer ihr Start-up unersetzlich und einzigartig ist, gibt es auch einige, die ein Start-up auf eine sehr rationelle Art betrachten. So sehen sie das junge Unternehmen als ein Investment, das einen möglichst maximalen Gewinn für den Unternehmer einbringen soll. In diesem Fall zielen die Unternehmer bereits sehr früh darauf ab, früher oder später das Unternehmen zu verlassen. Es gibt viele kreative Köpfe, die ein Start-up nach dem nächsten aus dem Erdboden stampfen, um es nach einer notwendigen Anfangszeit lukrativ zu Geld zu machen.
 

Freiwilliger Verkauf des Unternehmens

 
Auch wenn der Zeitpunkt für die freiwillige Liquidation nie genau zu planen ist, kann man auch hier die Chancen steigern. So wie bei der unfreiwilligen Liquidation des Unternehmens muss ein Investor gefunden werden, der das Unternehmen zu dem Preis kauft, den sich der Gründer vorstellt. Im Idealfall ist das junge Unternehmen bereits so lukrativ und interessant, dass es mehrere Investoren gibt, die um den Zuschlag des Unternehmens bieten. Um mit solchen möglichen Käufern in Kontakt zu kommen, gibt es Börsen, auf denen sich Verkäufer und Käufer von Unternehmen finden können. Ein freiwilliger Exit zu einem völlig unerwarteten Zeitpunkt kann aber ebenfalls gewollt sein, wenn ein Investor, ohne dass das Start-up angeboten wurde, auf das Unternehmen aufmerksam geworden ist und ohne Vorwarnung einen Kaufpreis bietet, den man als Gründer akzeptiert.
 

Börsengang des Unternehmens

 
Eine weitere und sehr beliebte Form des freiwilligen Exits ist der Börsengang des Unternehmens. In diesem Fall werden Unternehmensteile an die Börse gebracht. Dabei können Investoren so viele Anteile des Unternehmens kaufen wie die Gründer vorsehen. Wenn die Gründer sich aus dem primären Geschäft zurückziehen wollen, können sie mit der Anzahl der Unternehmensanteile in der Minderheit bleiben und nur noch an dem Gewinn partizipieren.
 

Fazit

 
Kaum ein Unternehmer weiß, was das Unternehmen im nächsten Jahr erwartet. Jedoch sollte man sich auf alle Optionen vorbereiten, auch wenn das bedeutet, ein Unternehmen zu verkaufen, welches man lange gehegt und gepflegt hat. Zudem sollte man immer Experten mit in den Prozess einbinden, um vom Know-how zu profitieren und einen möglichen Rückzug aus dem eigenen Unternehmen mit den besten Voraussetzungen zu starten.
 


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