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GbR oder GmbH gründen: Das sollten Gründer wissen

22. Juni 2021, 16:21 :: Allgemein

Autor: Lucas Gentes

Wer ein Unternehmen gründen möchte, ist zunächst einmal voller Elan. Immerhin ist da diese Idee, die unbedingt umgesetzt werden soll. Die Inspiration und der Tatendrang sind auf dem allerhöchsten Level und eigentlich will man nur loslegen. Doch vorher gibt es noch eine Hürde zu nehmen: die Gründung selbst.

Denn wer ein eigenes Unternehmen gründen möchte, der hat die Qual der Wahl. Das deutsche Rechtssystem bietet zahlreiche Optionen und alle haben ihre Vor- und Nachteile. Ob sich beispielsweise eher eine GbR anbietet oder eine GmbH, hängt sehr stark von den Grundvoraussetzungen und von den Zukunftsplänen ab, die Gründer haben. Nachfolgend werden beide Optionen etwas genauer unter die Lupe genommen.

 

Rechtsform-Gründung-Unternehmen-GbR-GmbH Welche Rechtsform für die eigene Gründung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen das Risiko sowie das vorhandene Kapital.

 

GbR: Unkomplizierte Gründung mit Fallstricken

 
Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, also eine Personengesellschaft. Wer eine GbR gründen möchte, braucht mindestens zwei Gründungsmitglieder (wichtig: natürliche Personen). Im Normalfall wird diese Gesellschaftsform nicht als Handelsunternehmen gegründet. Dies ist zwar möglich, jedoch wird die GbR dann ab einem Jahresumsatz von 500.000 Euro als offene Handelsgesellschaft betrachtet und behandelt.

Typische Beispiele für eine GbR sind:

  • Freiberufler-Zusammenschlüsse (Anwälte, Steuerberater)
  • Musikband
  • Gemeinschaftspraxis

Besonders beliebt ist diese Unternehmensform, weil sie einfach zu gründen ist, indem man einfach eine Anmeldung beim Finanzamt vornimmt. Es braucht keine Kapitaleinlage und sie kann theoretisch per mündlicher Vereinbarung zwischen den Personen gegründet werden – allerdings ist ein schriftlicher Vertrag auf jeden Fall empfehlenswert. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Steuererklärung für eine GbR deutlich vereinfacht ist (Einnahmen-Überschussrechnung ist vollkommen ausreichend) und es keinen Eintrag ins Handelsregister und somit auch keine Notarpflicht gibt.

Allerdings weist die GbR auch zwei große Nachteile auf:

  1. Vollumfängliche Haftung:
    Ale Mitgründer haften für die Verbindlichkeiten der GbR mit ihrem Privatvermögen. Aus diesem Grund sollte seine GbR nur mit Personen zusammen gegründet werden, die sich gegenseitig vertrauen.
  2. Umständliche Entscheidungen
    Wichtige Entscheidungen erweisen sich in einer GbR als umständlich. Dies liegt daran, dass für jede Geschäftsentscheidung die Zustimmung aller Gesellschafter notwendig ist.

 

GmbH: Umständlich und doch beliebt

 
Die GmbH – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – zählt zu den Kapitalgesellschaften. Das bedeutet, die GmbH ist eine eigenständige juristische „Person“. Somit zeigt sich sofort der Vorteil gegenüber der GbR: Die Haftung liegt bei der Kapitalgesellschaft und nicht bei den involvierten Privatpersonen.

Die Gründung einer GmbH ist allein möglich, es können jedoch auch beliebig viele Personen oder andere Gesellschaften mitgründen. Allerdings ist sie auch mit Aufwand verbunden, denn es braucht ein Stammkapital von 25.000 Euro. Außerdem verlangt die Gründung einer GmbH einen Eintrag ins Handelsregister und einen Gesellschaftsvertrag, beides kostet Geld, da Rechtsanwälte beziehungsweise ein Notar im Einsatz sind.
 

Tipp: Als Stammkapital gelten nicht nur Geldeinzahlungen, es können zum Beispiel auch Grundstücke oder technische Geräte angerechnet werden.  Einzelpersonen können festlegen, dass zunächst nur die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt wird.

 
Was bei der Entscheidung für oder gegen eine GmbH bedacht werden sollte, ist, dass sie ein hohes Ansehen auf nationaler und internationaler Ebene hat. Immerhin sind einige Aufwendungen nötig, um sie überhaupt zu gründen. Außerdem muss eine GmbH anders geführt werden – unter anderem ist man zur doppelten Buchführung und zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet.
 

GbR oder GmbH: Welche Variante ist geeignet?

 
Wer sich für eine Unternehmensform entscheiden möchte, der muss dies anhand von drei Faktoren tun: finanzielle Lage, Risikoeinschätzung, Zukunftsplanung. Denn obwohl es natürlich noch weitere Einflussfaktoren gibt, sind diese drei doch besonders wichtig.

  • Die finanzielle Lage einschätzen: Wer gründet, der braucht ein Startkapital. Doch bei der GmbH muss dieses deutlich höher ausfallen als bei der GbR. Das liegt zum einen am Stammkapital: Dieses muss nicht nur einmal aufgebracht werden, sondern im Unternehmen erhalten bleiben. Es steht also nicht für das Tagesgeschäft zur Verfügung. Aber schon die Gründung selbst ist bei der GmbH teurer, da es einen notariell beglaubigten Eintrag ins Handelsregister gibt und der Gesellschaftsvertrag durch juristische Fachleute aufgesetzt wird. Je weniger finanzielle Mittel es gibt, umso eher neigt man zur GbR.
  • Die Risikoeinschätzung vornehmen: Einer der größten Vorteile der GmbH gegenüber der GbR ist, dass man als Privatperson nicht haftet. Somit sollten alle Gründungsideen, die mit einem hohen Risiko verbunden sind, eher mit einer GmbH umgesetzt werden. Außerdem ist die GmbH natürlich immer die logische Wahl, wenn bestehende Unternehmen zusammengeschlossen werden, da bei der GbR nur natürliche Personen beteiligt sein dürfen.
  • Die Zukunftsplanung ernstnehmen: Dieser Schritt ist wohl der schwierigste. Denn bevor man gründet, sollte man realistisch einschätzen, wie weit es mit der neuen Gesellschaft gehen soll. Unterschätzt man das Potential der Unternehmensidee, muss man später eine Umwandlung vornehmen, durch die zusätzliche Kosten entstehen können. Überschätzt man das Konzept, hat man möglicherweise viel Geld und Aufwand in etwas investiert, was vielleicht lieber ein Nebenprojekt geblieben wäre.

 

Tipp: Es gibt noch eine Alternative zwischen GbR und GmbH, nämlich die UG. Die sogenannte Unternehmergesellschaft ist haftungsbeschränkt und kann bereits mit einem Euro Startkapital gegründet werden. Im Volksmund wird sie auch 1-Euro-GmbH genannt. Leider genießt sie keinen so guten Ruf wie die GmbH. Mit jedem Geschäftsjahr müssen die Rücklagen bei einer UG erhöht werden, um irgendwann das Stammkapital einer GmbH zu erreichen.

 

Stammkapital-GmbH Eine GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro. Wer eine Kapitalgesellschaft mit deutlich weniger gründen möchte, kann auf die UG ausweichen.

 

Fazit: Die Wahl der Rechtswahl sollte zum Unternehmenszweck passen

 
Es gibt keine perfekte Antwort auf die Frage, welche Unternehmensform die beste ist. Die GbR besticht durch ihre Einfachheit und geringe Kosten. Wann immer sich Menschen für kleinere Projekte oder die gemeinsame Nutzung von Räumen oder anderen Ressourcen zusammenschließen, ist sie sinnvoll. Sie ist meist eher ein Hilfsmittel neben den eigentlichen unternehmerischen Tätigkeiten.

Mit steigenden Ansprüchen und erhöhtem Risiko wird die GmbH die bessere Option. Damit gehen aber auch zusätzliche Rechte und Pflichten einher, die dafür sorgen, dass eine GmbH niemals einfach oder schnell gegründet werden kann. Der Aufwand ist signifikant höher und somit auch die Verantwortung. Eine GmbH hat immer langfristige Ziele und ist auf schnelles Wachstum aus und mit ihr sind deutlich größere Ideen zu realisieren als mit der GbR.
 


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