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1. April 2021, 14:33 :: Allgemein
Autor: Michelle Greger
Die Gründung eines Geschäftskontos gehört zu den wichtigsten Aufgaben, die erledigt sein
müssen, bevor ein Start-up seine Tätigkeit aufnimmt. Zahlreiche Finanzinstitute bieten ein
solches Konto an, das Unternehmen besondere Vorteile bringt. Die verschiedenen
Geschäftskonten sind jedoch mit Leistungen und Gebühren versehen, die sich je nach
Anbieter deutlich unterscheiden. Daher ist es nicht gerade einfach, auf Anhieb das Konto mit
den besten Konditionen zu finden. Es ist aber immer möglich, den Anbieter zu wechseln.
Gerade kurz nach der Gründung will jedes Start-up unnötige Ausgaben vermeiden. Einer der
Posten, die dies betrifft, ist das Geschäftskonto. Manche Finanzinstitute bieten gebührenfreie
Konten an, während bei anderen die monatlichen Gebühren eine durchaus beträchtliche Höhe
haben. Allerdings ist die Kontoführungsgebühr bei weitem nicht das einzige Kriterium, das
über die Wahl des Geschäftskonto entscheiden sollte. Denn es sind stets verschiedene
Leistungen inbegriffen, die für das Unternehmen eventuell wichtig sind.
Trotzdem entscheiden sich viele Start-ups bei Aufnahme ihrer Tätigkeit für ein kostenloses
Geschäftskonto, um Kosten zu sparen. Später, wenn sie immer höhere Einnahmen generieren,
können sich dann aber Umstände ergeben, die das Geschäftskonto nicht erfüllt. Das kann zum
Beispiel eine erhöhte Anzahl von Mitarbeitern sein. Diese benötigen Karten, um
Transaktionen zu tätigen. Kostenlose Geschäftskonten sind selten mit mehr als einer Karte
verbunden, was mit einer starken Einschränkung der geschäftlichen Tätigkeiten einhergeht.
Ein Kontowechsel schafft diesbezüglich Abhilfe.
Nicht wenige Selbstständige scheuen sich jedoch, den Anbieter ihres Geschäftskontos zu
wechseln. Häufig nennen sie als Grund dafür die vermeintlich aufwendige Bürokratie, mit der
ein solcher Schritt verbunden ist. Daher bleiben sie über lange Zeit beim gleichen Anbieter,
obwohl andere Institute viel attraktivere Geschäftskonten im Portfolio haben. Doch die Angst
vor einem Kontowechsel ist unbegründet – zumindest wenn es darum geht, ein
Geschäftskonto beim Anbieter Penta einzurichten. Dieser unterstützt Neukunden nämlich mit
einem Service, der den unkomplizierten Wechsel ermöglicht.
Nach der Gründung des Geschäftskontos bei Penta wendet man sich zunächst an das Team
des Instituts. Diesem teilt man die Namen aller Unternehmen mit, mit denen Daueraufträge
bestehen. Zudem gibt man seine eigene Vertrags-, Kunden- oder eine andere Nummer an, die
bei der jeweiligen Firma hinterlegt ist. So können die Daueraufträge identifiziert und auf dem
neuen Geschäftskonto eingerichtet werden. Ist dieser Schritt getan, kann das alte Konto
gekündigt werden. Auch dabei hilft Penta auf Wunsch.
Wenn man das Geschäftskonto wechselt, muss man einige Vorkehrungen treffen.
Grundsätzlich müssen beide Konten – das alte und das neue – ausreichend gedeckt sein. Es
muss also genug Guthaben vorhanden sein, um für sämtliche Eventualitäten gerüstet zu sein.
Zudem ist das bereits erwähnte Vorgehen bei Daueraufträgen zu beachten. Regelmäßige
Zahlungen, die mit dem alten Konto getätigt werden, müssen beendet und stattdessen auf dem
neuen Konto eingerichtet werden. Dabei sollte man sich eine Übersicht über seine
Zahlungspartner verschaffen, die die vergangenen 13 Monate umfasst. Auf diese Weise sind
auch Daueraufträge berücksichtigt, die lediglich einmal pro Jahr in Kraft treten und die
deshalb leicht übersehen werden könnten.
Sollte das Start-up Gläubiger haben, müssen diese über die neuen Kontodaten informiert
werden. Dadurch können sie die Basislastschrift aktualisieren.
Je nach Anbieter sind Geschäftskonten mit einer unterschiedlichen Anzahl an Karten
verbunden. Von einer einzigen Karte bis zu einer unbegrenzten Anzahl ist alles möglich.
Viele Finanzinstitute bieten verschiedene Kontomodelle an, die sich an unterschiedliche
Unternehmensformen richten. So erhalten Soloselbstständige etwa eine Karte, während die
Inhaber von KMUs beispielsweise fünf Karten zur Verfügung gestellt bekommen.
Transaktionen und Bargeldauszahlungen in aller Welt sind ebenfalls Teil der Leistungen, auf
die die Inhaber eines Geschäftskontos zurückgreifen können. Für beide Aktionen werden
jedoch meist Gebühren in unterschiedlicher Höhe fällig. Manche Institute verlangen für jede
SEPA-Transaktion und jede Auszahlung eine Gebühr, bei anderen gelten für diese Leistungen
monatliche Grenzen. Bleiben die Kontoinhaber darunter, sind SEPA-Transaktionen und
Bargeldauszahlungen kostenlos, wird die Grenze überschritten, muss für jede Aktion eine
Gebühr gezahlt werden. Ihre Höhe wurde vom jeweiligen Finanzinstitut festgelegt.
Einige Geschäftskonten bieten zusätzliche Leistungen, die das Geschäftsleben deutlich
einfacher machen. So hat man bei manchen Anbietern die Möglichkeit, mehrere Unterkonten
anzulegen. Diese haben dann jeweils eine eigene IBAN und können somit für separate
Geschäftsfelder verwendet werden. Zuweilen ist auch die Anbindung an gängige
Buchhaltungs-Software möglich. Einige Finanzinstitute unterstützen Start-ups zusätzlich mit
einer Gründungsberatung. Dabei erhalten die Inhaber nützliche Tipps, mit denen sie ihr
junges Unternehmen nach vorne bringen.
Start-ups machen im Laufe ihrer Existenz einen steten Wandel durch. Beispielsweise erhöhen
sich der Umsatz und die Zahl der Entscheider, die im Namen des Unternehmens geschäftlich
tätig sind. Dennoch haben viele Start-ups noch immer das gleiche Geschäftskonto wie bei
ihrer Gründung. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote auf dem Markt zeigt, welches
Geschäftskonto besser zum Unternehmen passen könnte. Dadurch kommt man in den Genuss
zusätzlicher Leistungen, die das Tagesgeschäft erheblich erleichtern.