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Thema Betriebsrat – Was müssen Startups dazu wissen?

28. April 2023, 14:09 :: Allgemein | Corporate Services | HR

Autor: Jörg Petermeyer

Bei der Gründung eines Startups musst du viele kleine Details beachten. Ein großes und bedeutendes Feld sind von Anfang an deine Angestellten. Diese haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu gründen. Worum handelt es sich bei einem solchen Gremium und was solltest du dazu wissen?

Grundsätzliches: Welche Formen der Arbeitnehmervertretung gibt es?

Wenn du dir das Thema Betriebsrat genauer betrachten möchtest, lohnt sich zunächst ein Blick darauf, welche Arten der Arbeitnehmervertretungen und Vereine bzw. Verbände für Angestellte es grundsätzlich gibt. Dabei sind allen voran relevant:

  • Betriebsräte,
  • Personalräte,
  • Gewerkschaften
  • sowie andere Vereine mit einer Spezialisierung auf ein gewisses Themengebiet.

Betriebsräte und Personalräte

Ein Betriebsrat ist ein Gremium, das in einem Unternehmen oder Konzern von den Arbeitnehmern gewählt wird. Sein Auftrag liegt darin, die Interessen der Angestellten gegenüber dem Unternehmen – also in deinem Fall dir und der restlichen Führungsetage deines Betriebes – zu vertreten.

Dabei haben diese Gremien eine lange Tradition. Bereits im Jahr 1920 gab es das erste Betriebsrätegesetz, das diese Art der Mitbestimmung regelte. Seit dem Jahr 1952 besteht in der Bundesrepublik das Betriebsverfassungsgesetz, in dem alle wichtigen rechtlichen Vorgaben zu den heutigen Betriebsräten enthalten sind.

Bei alledem gilt: Je mehr Mitarbeiter das Unternehmen hat, desto größer ist der Betriebsrat. Die Mitgliederzahl ist diesbezüglich in einem stufenartigen System festgelegt. So ist zum Beispiel in einer Firma mit 5 bis 20 Mitarbeitern eine Person im Betriebsrat, bei 201 bis 400 Angestellten umfasst das Gremium schon neun Plätze.

Ein Personalrat ist einem Betriebsrat sehr ähnlich – allerdings mit dem klaren Unterschied, dass er im öffentlichen Dienst eingesetzt wird. Personalräte gibt es unter anderem in Behörden und Gerichten.

Gewerkschaften

Ebenfalls für die Vertretung von Arbeitnehmern zuständig sind die Gewerkschaften. Sie spielen bereits seit mehr als einem Jahrhundert eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung und Verbesserung der Rechte von Angestellten. Seit dem Beginn Ihrer Arbeit haben Sie einige Errungenschaften vorzuweisen.

Gewerkschaften gibt es für die verschiedensten Branchen. Besonders bekannt ist die IG Metall, die die Interessen der Arbeitnehmer in der Metallsparte vertritt. Der Name ver.di ist dir sicherlich ebenfalls bereits ein Begriff.

Die Abkürzung steht für Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaften. Entstanden ist der Verbund im Jahr 2001 durch den Zusammenschluss von fünf Einzelgewerkschaften. Die Vereinigung vertritt unter anderem die Interessen eines Großteils der Angestellten im öffentlichen Dienst und verhandelt den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) immer wieder neu.

Weitere Vereinigungen und Vereine

Darüber hinaus gibt es einige weitere Vereinigungen und Vereine, die sich für die Rechte von Arbeitnehmern einsetzen oder sie in Alltagsfragen unterstützen. Bezüglich Letzteren ist unter anderem die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. von Bedeutung.

Sie berät Menschen, die ihr Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, in steuerlichen Fragen – vertritt also ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt. Zu den Personengruppen, für die dieser Verein eine Bedeutung hat, gehören allen voran:

  • Arbeitnehmer,
  • Auszubildende,
  • Beamte
  • und Rentner.

Gegründet wurde der Verein im Jahr 1972. Mittlerweile hat er in der Bundesrepublik eine vierstellige Zahl an Beratungsstellen und über eine Million Mitglieder. Die Beratungsleistungen sind ausschließlich Letzteren vorbehalten.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Gründung eines Betriebsrates?

Grundsätzlich gilt, dass die Gründung eines Betriebsrates nicht verpflichtend ist. Dementsprechend musst du als Arbeitgeber keinerlei Schritte unternehmen, die darauf abzielen. Allerdings darfst du nicht versuchen, eine solche Gründung zu verhindern.

Ein Betriebsrat kann von den Arbeitnehmern gegründet werden, wenn fünf oder mehr volljährige Beschäftigte im Betrieb sind – diese gelten als wahlberechtigt. Davon müssen mindestens drei Personen gleichzeitig wählbar sein.

Für Letzteres ist eine Betriebszugehörigkeit von mehr als einem halben Jahr die Voraussetzung. Gleichzeitig sind leitende Angestellte sowohl vom Wahlrecht als auch von der Wählbarkeit ausgeschlossen.

Für dich als Gründer bedeutet dies, dass das Thema Betriebsrat überhaupt erst dann relevant werden kann, wenn du mindestens fünf Mitarbeiter in einer nicht-leitenden Position beschäftigt. Falls du in der Startphase mit weniger Personal arbeitest, kann keine Gründung eines solchen Gremiums stattfinden.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Grundsätzlich ist der Betriebsrat wie bereits angeklungen die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer in deiner Firma. In diesem Rahmen nimmt er eine Reihe von Aufgaben wahr, die du kennen solltest. Das liegt vor allem daran, dass du aufgrund dieser Aufgabengebiete einige Entscheidungen mit dem Gremium abstimmen musst.

Zunächst überwacht der Rat, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Das betrifft unter anderem Gesetze sowie die Unfallverhütung. Zusätzlich ist der Betriebsrat für den Schutz verschiedener Gruppen unter den Arbeitnehmern zuständig.

Des Weiteren haben Betriebsräte die Aufgabe, verschiedene Entwicklungen im Betrieb zu fördern. Dazu gehören unter anderem die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Auch die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Förderung von betrieblichen Maßnahmen, die der Umwelt zugutekommen sollen, sind Themen des Betriebsrates. Zu guter Letzt nimmt der Betriebsrat Beschwerden und Ideen der Angestellten entgegen und kommuniziert sie mit der Führungsetage.

Welche Rechte hat ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat hat gegenüber dir und deinem Unternehmen einige Rechte. Diese stehen in großen Teilen in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit den Aufgaben, die das Gremium erledigen soll.

Die Basis: Das Informations- und Beratungsrecht

Das Informationsrecht des Betriebsrates ist im Betriebsverfassungsgesetz, konkret in § 90, geregelt. Hier ist festgelegt, dass du als Arbeitgeber den Betriebsrat über verschiedene Planungen, Neuerungen und Maßnahmen rechtzeitig informieren musst.

Rechtzeitig bedeutet das dabei so früh, dass der Betriebsrat ausreichend Zeit hat, die Veränderungen anzuschauen und mögliche Bedenken zu äußern. Gleichzeitig musst du die Auswirkungen darlegen, die die Pläne für die Arbeitnehmer haben werden.

Konkret geht es dabei um den Neu- oder Umbau der Firmenräumlichkeiten oder technischer Anlagen. Auch Veränderungen hinsichtlich der Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren spielen eine Rolle. Bezüglich Letzterer ist der Paragraph äußerst zeitgemäß, da ausdrücklich die Verwendung von künstlicher Intelligenz eingeschlossen wird.

In direktem Bezug zum Informationsrecht steht der Beratungsanspruch. Dieser beinhaltet, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat bezüglich der abgeklungenen Veränderungen im Rahmen der Planung und Umsetzung beraten.

Die Mitbestimmung im Betrieb

In einigen Bereichen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Dementsprechend musst du deine Entscheidungen mit dem Gremium vor der Umsetzung besprechen und dir eine Zustimmung einholen.

Neben weiteren Aspekten gehören dazu Angelegenheiten hinsichtlich des Personals. Das betrifft unter anderem die Einstellungen. So kann der Betriebsrat ein Veto einlegen, wenn bestimmte Grundsätze im Einstellungsprozess nicht beachtet wurden – zum Beispiel hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter.

Bei einer Kündigung muss das Gremium ebenfalls angehört werden. Unterlässt du diesen Schritt, ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam. Zusätzlich kann der Betriebsrat in vielen sozialen Fragen mitbestimmen. Das betrifft neben weiteren Faktoren:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten,
  • Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan,
  • Unfallschutz
  • sowie die konkrete Umsetzung mobiler Arbeit.

Festgehalten sind diese und weitere soziale Aspekte, bei denen das Gremium mitbestimmen darf, in § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Wo liegen die Grenzen des Betriebsrates?

Allerdings gibt es bezüglich der Zuständigkeiten des Betriebsrates Grenzen. So darf das Gremium keinerlei parteipolitische Werbung oder Werbung im Auftrag der Gewerkschaften machen.

Ebenfalls nimmt er nicht an Veranstaltungen Letzterer teil. Darüber hinaus hat ein Betriebsrat keine Möglichkeit, einen Streik anzuregen oder umzusetzen. Wichtig: Auch in juristischen Fragen ist der Betriebsrat außen vor.

So kann das Gremium keinerlei Beratung oder Vertretung für Arbeitnehmer bieten, die mit dem Arbeitgeber in einem Rechtsstreit sind. Schlussendlich haben die Mitglieder des Rates bezüglich vertraulicher Informationen über den Betrieb oder über einzelne Angestellte eine Schweigepflicht.

Fazit

Betriebsräte erfüllen eine Reihe von verschiedenen Aufgaben. Dazu zählt allen voran die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer. In diesem Rahmen kümmert er sich um soziale Fragen sowie den Schutz der Angestellten. Damit das Gremium seiner Arbeit nachgehen kann, hat es einen Informations- und Mitbestimmungsanspruch. Schließlich gibt es allerdings Grenzen des Einflussbereiches: So kann ein Betriebsrat keine rechtliche Beratung für Angestellte bieten und keine Werbung für Gewerkschaften machen.


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