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Wenn andere ein Stück des Unternehmenserfolgs einheimsen wollen: Das sind die Optionen für Gründer

17. April 2019, 11:50 :: Aktuelle Trends | Allgemein | Corporate Services

Autor: Bianca Kuehn

Dass das eigene Firmenkind, das man aus der Taufe gehoben hat, wächst und gedeiht, ist der Wunsch eines jeden Gründers. Aber wie sollte man vorgehen, wenn der Unternehmenserfolg so groß wird, dass er andere anlockt, die in das Business einsteigen oder es gar schlucken möchten? Der folgende Artikel will die Optionen aufzeigen und sie auf ihre Vor- und Nachteile hin untersuchen.

Schlicht und ergreifend ignorieren

 
Der wohl größte Vorteil, wenn es um Übernahme- oder Einstiegsangebote geht, den man als Gründer haben kann, ist dieser: Man ist sein eigener Herr, ist gleichzeitig Besitzer und oberster Entscheider über Wohl und Wehe dieses Unternehmens – das gilt selbst dann, wenn man noch eine begrenzte Zahl von Mitinhabern/Teilhabern haben sollte, weil alle am gleichen Strick ziehen. Natürlich kann dagegen ein vom Erfolg angelockter Konkurrent mit so viel Geld, wie er möchte, herumwedeln, man hat alle Freiheiten, schlicht und ergreifend nein zu sagen, denn immerhin handelt es sich ja um eine GmbH, eine Kommanditgesellschaft oder irgendeine andere Rechtsform außer einer frei gehandelten Aktiengesellschaft.  Man möchte weder verkaufen noch andere mit ins Boot nehmen, das ist die simpelste Möglichkeit und wird täglich unzählige Male praktiziert. Dankeschön, kein Interesse!

Vorteil: Alles bleibt, wie es ist. Man behält die Zügel in der Hand und kann sich freuen, bereits eine der wichtigsten Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Übernahmen vollzogen zu haben – denn wo AGs dazu erst eine Sicherungs-GmbH gründen müssen, leitet man die mitunter bereits.  Und man hat auch einen guten Indikator bekommen: Darüber, dass man  so gut ist, dass andere es bemerkt haben und eventuell, dass der Konkurrenz-Wind auch aus bislang unbemerkten Ecken wehen kann.

Nachteil: Man bringt sich mitunter selbst um Vorteile. Falls es beispielsweise nur darum ging, dass jemand als Gesellschafter einsteigen wollte, könnte das Geld sein, welches sich sinnvoll für Investitionen verwenden ließe – oder vielleicht auch immaterielle Güter wie Knowhow.  Außerdem besteht die Gefahr, dass sich jemand durch die Ablehnung vor den Kopf gestoßen fühlt. Und wer das Geld hat, in ein erfolgreiches Startup einzusteigen oder es gar zu kaufen, hat vielleicht auch die Potenz, einem das Leben künftig schwer zu machen.

Geld nehmen und Einzelperson als Partner begrüßen

 
Jemand sieht, dass hier eine Firma großgeworden ist, die eine echte Vision hat. Die ein gutes Produkt hat, damit gutes Geld macht.  Das kann, wenn es sich um eine einzelne natürliche Person handelt, ein ganz einfacher Schritt sein:

  1. Die Person leistet ihre Einlage
  2. Es wird ein Vertrag geschlossen
  3. Das Unternehmen hat einen Partner

Natürlich kann sich die Vorgehensweise im Detail unterscheiden, aber prinzipiell ist es so einfach. Allerdings ist es das auch nur in dem Fall, dass man einen stillen Gesellschafter hat, also praktisch nur einen Investor. Wenn es sich um einen aktiven Gesellschafter handelt, den man aufnimmt, kommt hinzu, dass dieser dann Mitbestimmungsrechte hat – was man mit „seinen“ Leuten aber im Zweifelsfall immer noch per Mehrheit überstimmen kann.

Vorteile: Frisches Kapital für die Firma, oftmals auch noch frische Ideen oder routinierte Geschäfts-Expertise. Dazu Vorteile beim Erstellen der Steuerunterlagen, denn die Gewinnbeteiligung, die ein stiller Gesellschafter bekommen wird, kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden – in diesem Fall hat derjenige keine weiteren Rechte, außer, dass er Einblick in die Bücher haben darf.

Nachteile: Man hat in jedem Fall eine externe Person mit ins Boot geholt. Selbst wenn es sich nur um einen stillen Gesellschafter handelt, wird diesem ein Anteil zustehen, der vom Rest abgezogen wird. Offene Gesellschafter indes können natürlich mitbestimmen – und einen selbst mit genügend Rückendeckung durch die anderen Gesellschafter überstimmen.
 

Verschmelzen und im Boot bleiben

 
Nicht immer werden es einzelne Personen sein, die einem ein Angebot machen, das man ihrer Ansicht nach nicht ablehnen kann. In den allermeisten Fällen wird es so sein, dass der Konkurrent selbst ein Unternehmen ist. Und bei ehrlicher Betrachtung gibt es dafür nur wenige Gründe:

  1. Das eigene Startup ist dank seines Erfolgs ein lästiger Konkurrent geworden, dessen man sich durch den Kauf entledigen möchte, statt vielleicht ein Vielfaches der Kaufsumme in den Kampf gegen ihn zu investieren.
  2. Man hat mit seinem Unternehmen eine Idee, ein Patent oder eine marktbeherrschendes Alleinstellungsmerkmal, die der Konkurrent explorieren möchte
  3. Der Besitzer des anderen Unternehmens hat eine Vision und braucht dazu dieses Unternehmen, mit dem er gleichberechtigt gegen die restliche Konkurrenz losschlagen möchte

Die ersten beiden Punkte sind die wohl häufigsten und auch noch mit Paradebeispielen gesegnet: Jahrelang lieferten sich beispielsweise takeaway.com (Lieferando) und Delivery Hero (Lieferheld) einen anstrengenden und teuren Kampf um die Vorherrschaft unter den Fast-Food-Lieferservices –  bis der Berliner Lieferheld die Segel strich und für 930 Millionen Euro an die Niederländer ging. Ein solcher Vorgang, bei dem man sein Unternehmen in einem anderen verschmelzen lässt, ist, ausgehend von der GmbH als den Zahlen nach prominentestes Beispiel, zwar eine komplexe, aber letztendlich nur rechtliche Handlung, von der das meiste sowieso vom Steuerberater durchgeführt werden wird. Man selbst muss vor allem zuvor verhandeln, muss die Eckdaten so klären, dass sie einem passen. Und bleibt man im Boot, sieht das Ergebnis folgendermaßen aus:

Vorteile: Man behält weiterhin zumindest teilweise die Kontrolle und wird höchstwahrscheinlich eine leitende Position im künftigen Unternehmen einnehmen. Beide Firmen können gegenseitig vom Knowhow profitieren, die marktwirtschaftliche Schlagkraft wird erhöht.

Nachteile: Man ist nicht mehr alleiniger Herr und falls keine anderslautende Regelung getroffen wird, geht auch der Name des eigenen Startups sang- und klanglos unter. Man ist nun ein Rädchen in einem größeren Getriebe – das vielleicht auch viele Mitarbeiter, die den bisherigen Weg mit einem gingen, entlassen wird.


 

Verschmelzen und seiner Wege gehen

 
Jüngeren Gründern in den Zwanzigern wird der Name vielleicht nichts mehr sagen, aber wer die 30 überschritten hat, kann mit dem Begriff „Jamba!“ wahrscheinlich noch etwas anfangen. Dabei handelte es sich um eine im Jahr 2000 von den legendären Samwer-Brüdern gegründete Firma, die binnen weniger Monate das Monopol für Klingeltöne, Hintergrundbilder und Games im aufkeimenden Handy-Zeitalter innehatte. Nach vier Jahren und einem kometenhaften Aufstieg hatte das Unternehmen einen Verkaufswert von 273 Millionen Dollar und wurde vom US-Konkurrenten Verisign gekauft.  Zwei der Brüder blieben noch ein Jahr Geschäftsführer und zogen sich dann zurück und wandten sich neuen Projekten zu. Tatsächlich hat auch jeder Gründer diese Option, wenn ein anderes Unternehmen an ihn herantritt. Anwalt nehmen, Vertrag aushandeln und ein stattliche Summe erhalten. Geld, das vielleicht sogar ausreicht, um sich zur Ruhe zu setzen.
Vorteile: Es sind potenziell sehr hohe Kaufsummen für einen selbst möglich, mitunter so hoch, dass man ausgesorgt hat. In jedem Fall hat man aber die Möglichkeit, mit dem Geld neue Projekte anzusteuern, sich als Unternehmer weiter zu verwirklichen – vielleicht besser, als es im alten Unternehmen jemals möglich gewesen wäre.

Nachteile: Egal, wie viel Herzblut man in sein Unternehmen steckte, mit der Vertragsunterzeichnung wird jemand anderes die Regie übernehmen – was in vielen Fällen dazu führt, dass nicht nur der Firmenname, sondern alles, was dafür einst stand, verschwinden wird. Gerade dieses Detail bedenken viele Gründer nicht sorgfältig genug. Denn das übernehmende Unternehmen kauft dieses Startup mit Mann und Maus und meist sämtlichen Namensrechten noch dazu.

Unser Rat

 
Egal, welche Variante man letztendlich wählen wird, man sollte sie alle sehr sorgsam durchspielen Selbst Verkauf und der eigene Rückzug können ein Sprungbrett für noch viel größeren Erfolg sein – dazu muss man nur auf Elon Musk blicken. Allerdings geht das nur, wenn man keine Option von vornherein kategorisch ausschließt – auch in diesem Falle muss man wie ein Unternehmer denken, auch wenn man als Gründer vielleicht auch viel von einem Vater oder einer Mutter hat.

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