In der Bundesrepublik Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Bürger über eine Krankenversicherung verfügt. Diese garantiert die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen nicht nur im eigenen Land, sondern auch bei kurzen Aufenthalten im Ausland. Wer aber häufiger auch längere Zeit in einem anderen Land arbeitet, benötigt zusätzlich eine internationale Krankenversicherung, die eine Absicherung gewährleistet.